Geschütze Badebereiche Talsperre Pirk
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Mit Wirkung vom 01.05.2015 wurden an der Talsperre Pirk wurden Badebereiche festgelegt, die saisonal vom 15. Mai bis 15. September eines Jahres nicht beangelt werden können. Der unmittelbare Bereich am Bootsverleih ist sogar vom 01. Mai bis 30. September für jegliche Nutzung (Angeln, Baden, Liegen) gesperrt.
Badebereiche an den Zeltplätze 1A, 1-3 und dem Campingplatz
Download Karte [hier klicken] (Quelle: Naherholung Talsperre Pirk GmbH)
Badebereich Zeltplatz 5 (Jugendherberge Taltitz)
Download Karte [hier klicken] (Quelle: Naherholung Talsperre Pirk GmbH)
Gruppennachtangeln 2015 Trinkwassertalsperre Dröda
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Unbedingt die Regelung beachten!
Gruppennachtangeln an der TW-TS Dröda kann ab sofort nach Anmeldung über den AVS erfolgen und ist vom 01.05.2015 bis zum 31.10.2015 immer in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und vom Vortag auf Feiertag möglich.
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Futterboot Stausee Glauchau [C 06-102]
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Im Gewässerverzeichnis ist für den Stausee Glauchau [C 06-102] die Bootsbenutzung untersagt. Die gemäß Gewässerordnung inbegriffene Untersagung der Benutzung des Futterbootes wird für den Stausee Glauchau in Abstimmung mit der Stadt Glauchau bis auf Widerruf geduldet. Bei Benutzung von Futterbooten ist ein Abstand von mindestens 80 Metern zu den Schutzzonen und Schutzbereichen einzuhalten und es ist Rücksicht auf andere Nutzergruppen am Gewässer zu nehmen. Jeder Angler ist zudem selbst verantwortlich, zu prüfen, ob anderer Rechtsvorschriften gegen den Einsatz sprechen. Das Watangeln und das Hineinwaten zur Köderausbringung bleiben weiterhin untersagt.
Talsperre Wolfersgrün
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Bitte das Angelverbot am Ostufer zwischen der Stauwurzel und dem Privatgelände beachten!
C 08-02 Rödelbach
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Betretungsverbot für das rechte Ufer im Bereich des Betriebsgeländes der Fischzucht Schröder in Cunersdorf beachten!
Köderfischangelverbot im Mai - Talsperre Koberbach
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In 2012 wurde für die Talsperre Koberbach [C 08-100] mit sofortiger Wirkung zur Schonung des Zanderbestandes jährlich für den Zeitraum vom 01. Mai bis 31. Mai das Köderfischangeln untersagt. Wir erinnern daran, dass dieses Verbot unbefristet gilt und bis zum Widerruf volle Gültigkeit besitzt. Somit ist weiterhin das Verbot des Köderfischangelns im Zeitraum 01. Mai bis 31. Mai an der Talsperre Koberbach C 08-100 zu beachten.