Stau Glauchau: Verbot Waten und Watangeln
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Stausee Glauchau (C 06-102). Bis auf Widerruf sind ab sofort für das Gewässer das Watangeln und das Hineinwaten zur Köderausbringung untersagt. Bei Benutzung von Futterbooten ist ein Abstand von 80 Metern zu den Schutzzonen und Schutzbereichen einzuhalten.
Fischereipachtgewässer Brettmühlenteich Zschorna !
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Fischereipachtgewässer Brettmühleteich Zschorna bei Radeburg (D 04-125): Achtung! Dieses Gewässer ist ein Fischereipachtgewässer des Anglerverbandes “Elbflorenz” Dresden e.V., d.h. es gehört nicht zum Gewässerfond des LVSA e.V.! Nur Mitglieder mit gültigem Erlaubnisschein des Anglerverbandes “Elbflorenz” Dresden e.V. können in diesem Gewässer in den festgelegten Gewässerbereichen kostenfrei angeln. Alle anderen Interessenten, die angeln wollen, müssen dafür eine Tageserlaubnis (AVD – Angel-Service GmbH) erwerben!
300 m Sperrstrecke Schwarzwasser (C 07-03)
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Am Schwarzwasser (C 07-03) ist der ca. 300 m lange Bereich von Turbinenauslauf WKA Envia Hakenkrümme (50° 34´55.0056" N; 12° 43´25.7916" E) bis Überleitung Druckrohr (50° 34´55.3404" N; 12° 43´34.2804" E) zum Schutz der Jungäschen bis 15.06.2014 gesperrt. Es besteht Angel- und Watverbot!
Nachtangeln am Stausee Glauchau freigegeben
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Chemnitz, 15.04.2014. Am Stausee Glauchau (C 06-102) wird in Abstimmung mit der Stadt Glauchau ab sofort das Nachtangeln unbefristet freigegeben. Dies ist dem Engagement der örtlichen Angelvereine und der Besonnenheit der Anglerinnen und Angler am Gewässer über die letzten Jahre zu verdanken. Ziel muss es sein, diese guten Zustände und das gewonnene Vertrauen zu erhalten. Wir bitten alle, weiterhin daran mitzuwirken, damit Nachtangeln nachhaltig möglich bleibt. Danke!
C 07-106 Pfeilhammerteich – Schonung Hecht!
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Zur Schonung des Hechtes ist ab sofort bis zum Ende der Schonzeit am 01.05.2014 am Gewässer C 07-106 Pfeilhammerteich die Verwendung von Raubfischangelgerät untersagt. Zudem wird für das Gewässer das Mindestmaß für Hecht bis auf Widerruf auf 60 cm angehoben. Diese Einschränkung ist aktuell notwendig, um den Hechtbestand zu befördern und mit einer Bestandsregulierung beim Flussbarsch dessen Verbuttung entgegenzuwirken.
GESPERRT: C 05-108 Heinzig Teich
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Das Gewässer C 05-108 Heinzig Teich ist ab sofort für die Beangelung gesperrt! Das Gewässer wird im Zuge der Baumaßnahmen für die Landesgartenschau 2015 saniert. Danach liegt der Heinzig Teich im eingezäunten und abgesperrten Bereich und kann voraussichtlich bis zum Abschluss der Landesgartenschau 2015 nicht beangelt werden.